Was ist der Trainer C klassisch-barock (FN) ?
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Trainer B Basissport - klassisch-barocke Reiterei (1. Lehrgang August 2010)
Trainer C Basissport – klassisch-barocke Reiterei - Basissport Stand 03.04.07
Der Trainer C-Lehrgang bildet die erste Stufe der durch den DOSB lizenzierten Ausbildung der Ausbilder. Die Tätigkeit als Trainer C umfasst die Anleitung in pferdesportlichen Betätigungen im Rahmen der Grundausbildung sowie die Hinführung zum Leistungs- und Wettkampfsport im Bereich der klassisch-barocken Reitlehre.
Mit der Trainer C-Lizenz weist der Ausbilder folgende Fähigkeiten nach:
- reiterliche Grundfertigkeiten und reitweisenübergreifende Schlüsselqualifikationen vermitteln zu können,
- Inhalte der klassisch-barocken Reitlehre zu kennen, zu analysieren und zu begründen,
- eine vielseitige Grundausbildung für Pferd und Reiter zu vermitteln,
- Unterrichtssequenzen fachkompetent, vermittlungskompetent und sozialkompetent für sportlich orientierte Angebote im Bereich der klassisch-barocken Reiterei zu gestalten,
- die Einhaltung des Ausbildungsweges des Pferdes und des Reiters im Bereich der klassisch- barocken Reitlehre zu berücksichtigen,
- die dem Vermittlungsziel entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten als Reiter zu beherrschen.
1. Zulassung
1.1 Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an den Bundesverband zu richten.
1.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
a) Mitgliedschaft in einem Reitverein bzw. in einer Reitsportorganisation der Anschlussverbände der FN, b) Vollendung des 18. Lebensjahres, c) einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungs- zeugnisses, d) Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses über 8 Doppelstunden, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, e) Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar (Sichtung) zur Trainer- ausbildung, f) Nachweis eines Reitabzeichens (DRA) IV der FN oder eines vergleichbaren Reitabzeichens eines Anschlussverbandes der FN, g) Nachweis des Deutschen Longierabzeichens (DLA IV) und des Reitpasses, die bei Nichtvorlage während des Lehrgangs oder während der Prüfung abzulegen sind, h) Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 120 LE; zulässig sind Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, die eine Gesamt- lehrgangszeit von ca. 3 Wochen einschließlich Prüfung ergeben; sie sollen der Prüfung unmittelbar vorausgehen.
1.3 Über die Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung entscheidet der Ausbildungsleiter des Vorbereitungslehrganges im Einvernehmen mit dem Bundesverband. In begründeten Einzelfällen kann der Bundesverband in Absprache mit der FN Ausnahmen von den Zulassungs- voraussetzungen zulassen.
Die Zulassung kann jederzeit während des Vorbereitungslehrganges zurückgezogen werden, wenn aufgrund der Leistungsentwicklung des Bewerbers keine Aussicht auf erfolgreiches Absolvieren der Prüfung besteht.
1.4 Inhalte zur Lehrgangsgestaltung und Stundenberechnung:
Inhalte LE [1]
1. Praktischer Teil 50 - lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter in der Reitbahn - lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter im Gelände sowie Sicherheitstraining - Vorbereitung an der Longe und kombinierte Arbeit an der Hand und unter dem Reiter sowie Demonstration der Grundlagen für die Arbeit am langen Zügel
2. Unterrichterteilung - Vermittlung der Sitzgrundlagen in unterschiedlichen Sitzformen - Gymnastizierung des Pferdes an der Longe und an der Hand/am langen Zügel - Vermittlung von Grundübungen beim Reiten im Gelände
3. Sportpädagogik 25 - Grundlagen des Bewegungslernens - Grundstrukturen des Reitunterrichts - Ausgleichssport für Reiter
4. Reitlehre 20 - gem. Francois Robichon de la Guérinière und ihre Auswirkungen in der weiteren historischen Entwicklung bis zu den Richtlinien für Reiten und Fahren Band I und II-Kenntnisse über Barock-Pferderassen und Besonderheiten im Hinblick auf ihre Ausbildung
5. Sportartübergreifendes Basiswissen 5 - allgemeine Jugendarbeit - Aufsichtspflicht - persönliche und soziale Kompetenz - fachliche Kompetenz - Methoden- und Vermittlungskompetenz
6. Sportartbezogenes Basiswissen 20
a) allgemeine Rahmenbedingungen
- Historische Grundlagen und Organisationen der klassisch-barocken Reiterei - Sport und Umwelt - Maßnahmen der ersten Hilfe
b) Pferdehaltung und Veterinärkunde, Sicherheit im Umgang mit dem Pferd gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band4
c) ethische Grundsätze im Pferdesport (Teil 1 und 2)
gesamt: 120
2. Gegenstand der Prüfung
Die Prüfung findet in folgenden Prüfungsfächern statt, die nach den Prüfungsbenotungen (Anhang) bewertet werden:
2.1 Praktischer Teil (drei Noten (Zeugnis)).
- lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter in der Reitbahn (1. Note praktisch) - lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter im Gelände sowie Sicherheitstraining (2. Note praktisch) - Vorbereitung an der Longe und kombinierte Arbeit an der Hand und unter dem Reiter sowie Demonstration der Grundlagen für die Arbeit am langen Zügel (3. Note praktisch)
2.2 Unterrichterteilung/Sportpädagogik (drei Noten (Zeugnis)).
- Grundkenntnisse der Sportpädagogik, insbesondere der Methodik und Didaktik des Unterrichts (1. Note mündlich) - Unterrichtssequenzen zur Vermittlung der Sitzgrundlagen in unterschiedlichen Sitzformen und Gymnastizierung des Pferdes an der Longe und an der Hand/am langen Zügel (2. Note praktisch). - Unterrichtsequenz zur Vermittlung von Grundübungen beim Reiten im Gelände/Sicherheitstraining (3. Note praktisch)
2.3 Reitlehre (zwei Noten (Zeugnis)) eine Note mündlich, eine Note schriftlich).
- gem. Francois Robichon de la Guérinière und ihre Auswirkungen in der weiteren historischen Entwicklung bis zu den Richtlinien für Reiten und Fahren Band I und II (1. Note schriftlich) - Kenntnisse über Barock-Pferderassen und Besonderheiten im Hinblick auf ihre Ausbildung (2.Note mündlich)
2.4 Sportartbezogenes Basiswissen (zwei Noten (Zeugnis)schriftlich oder mündlich)
a) Organisation, Sport und Umwelt, Sicherheit (1. Note mündlich)
- Grundkenntnisse über die reiterliche Verbandsstruktur sowie die Gliederung und Aufgaben der Vereine, - Bewertung der Integration des Sports in die Umwelt, Kenntnisse wichtiger Bestimmungen, - Ethische Grundsätze im Pferdesport.
b) Pferdehaltung und Veterinärkunde (2. Note schriftlich)
- Überwachung der Sicherheitsregeln im Umgang mit dem Pferd in Stall, Reitanlage und Gelände, - Kenntnisse des Tierschutzgesetzes sowie von Verbandsnormen über den Umgang mit dem Pferd, - Grundkenntnisse über Haltung und Fütterung des Pferdes, - Grundlagen der Anatomie des Pferdes sowie wichtige Pferdekrankheiten; Einleitung entsprechender Sofortmaßnahmen bei Verletzung oder Krankheit, - Anlegen einfacher Verbände.
3. Lehrgang, Prüfung, Gebühren
3.1 Lehrgang und Prüfung erfolgen durch den Bundesverband in Abstimmung mit der FN.
3.2 Der Lehrgangsleiter wird vom Bundesverband in Abstimmung mit der FN bestimmt.
3.3 Die Gebühren für den Lehrgang sind an den Bundesverband zu entrichten.
4. Prüfungskommission
4.1 Die Prüfung ist vor einer von dem Bundesverband / FN bestellten Prüfungskommission abzulegen.
4.2 Zur Prüfungskommission gehören wenigstens:
- ein Vertreter des Bundesverbandes als Vorsitzender, - ein Vertreter der FN, - ein Vertreter der LK oder des LV
4.3 Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
4.4 Über die Zulassung von Beobachtern entscheidet die Prüfungskommission im Einvernehmen mit den Bewerbern.
5. Prüfungsergebnis
5.1 Bewerber, die in einem Prüfungsfach die Note „ungenügend" erhalten oder in 2 Prüfungsfächern Note „mangelhaft" erhalten, haben die Prüfung nicht bestanden.
6. Rücktritt und Ausschluss
6.1 Tritt ein Bewerber vor Prüfungsende von der Prüfung zurück oder versäumt er den für die Prüfung festgesetzten Zeitpunkt, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
6.2 Ein Bewerber kann von der Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er sich ungebührlich benimmt, eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch begeht. Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden.
6.3 Liegen der Prüfungskommission ausreichende Entschuldigungsgründe für das Versäumnis oder den Rücktritt vor, so können bereits abgelegte Prüfungsteile anerkannt und die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
6.4 Bei einem Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung hat der Bewerber keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
7. Wiederholung der Prüfung
7.1 Ein Bewerber, der die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal innerhalb von zwei Jahren wiederholen.
7.2 Über den Termin und ggf. die Anrechnung von Prüfungsteilen entscheidet die Prüfungskommission.
8. Zeugnis, Qualifikation, Fortbildung
8.1 Nach bestandener Prüfung stellen Bundesverband und FN ein Zeugnis aus, das zur Führung der Bezeichnung „Trainer C Basissport – klassisch-barocke Reiterei" berechtigt.
8.2 Die Trainer C-Lizenz entspricht den Kriterien des DOSB und der FN. Die Gültigkeit ist an den Grundsätzen der Rahmenrichtlinien des DOSB ausgerichtet. In dem Gültigkeitszeitraum müssen von dem DOSB festgelegte Fortbildungseinheiten nachgewiesen werden. Die Ausstellung der DOSB-Lizenz erfolgt durch die FN.
9. Widerruf
Die Führung der Bezeichnung „Trainer C Basissport – klassisch-barocke Reiterei" kann durch den Bundesverband und der FN aus wichtigem Grund widerrufen werden.
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